Schönheitsreparaturen: Was darf der Vermieter verlangen?

Wann Klauseln unwirksam sind, was Mieter:innen wirklich zahlen müssen – mit Formulierungs-Check.

15.9.20253 Min Lesezeit
Inhalt

Kurzfassung

  • Vermieter:innen dürfen Schönheitsreparaturen nur fordern, wenn dies wirksam im Vertrag vereinbart ist (§ 535 BGB).
  • Starre Fristen oder Endrenovierungspflichten sind nach ständiger BGH-Rechtsprechung oft unwirksam.
  • Quotenabgeltungsklauseln (anteilige Kosten nach Mietdauer) sind in der Regel unwirksam (BGH, VIII ZR 242/13).
  • Farb- oder Weißpflichten sind meist nicht zulässig, solange die Wohnung bei Auszug in einem „neutralen, vermietbaren Zustand“ ist (BGH, VIII ZR 224/07).
  • Bei unrenovierter Übergabe kann die Pflicht zur Renovierung ganz entfallen (BGH, VIII ZR 185/14).

Was sind Schönheitsreparaturen?

Gesetzliche Einordnung

Nach § 535 Abs. 1 BGB ist der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet. Schönheitsreparaturen sind eigentlich seine Aufgabe. Nur durch vertragliche Vereinbarung können sie auf Mieter:innen abgewälzt werden.

Beispiele

  • Tapezieren, Streichen von Wänden und Decken
  • Streichen von Heizkörpern, Türen, Fensterrahmen innen
  • Nicht dazu gehören: Bodenbeläge erneuern, Fenster oder Sanitärobjekte austauschen

Typische Klauseln & Wirksamkeit

Starre Fristen

Formulierungen wie „Der Mieter muss alle 3 Jahre die Küche streichen“ sind unwirksam, weil sie keine Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand nehmen (BGH, VIII ZR 361/03).

Quotenabgeltung

Klauseln, die am Ende der Mietzeit anteilige Renovierungskosten je nach Mietdauer verlangen, sind unwirksam (BGH, VIII ZR 242/13).

Endrenovierungspflicht

Eine Pflicht, „bei Auszug stets zu renovieren“, ist nur wirksam, wenn die Wohnung renoviert übergeben wurde (BGH, VIII ZR 185/14).

Farbwahl / Weißpflicht

Vorgaben wie „nur weiße Wände“ sind unwirksam (BGH, VIII ZR 224/07). Zulässig ist nur die Pflicht, die Wohnung in einem neutralen, üblichen Farbton zurückzugeben.

Mustersätze: Ampel-Check

  • 🟢 Grün (meist ok):
    „Der Mieter übernimmt die während der Mietzeit erforderlichen Schönheitsreparaturen fachgerecht.“

  • 🟡 Gelb (prüfen):
    „Der Mieter hat die Wohnung im Allgemeinen alle 5 Jahre zu renovieren.“
    → kann unwirksam sein, wenn zu starr formuliert.

  • 🔴 Rot (oft unwirksam):
    „Der Mieter hat beim Auszug unabhängig von der Mietdauer alle Räume zu renovieren.“

Praxisfälle

Unrenovierte Übergabe – was bedeutet das?

Wenn die Wohnung bei Einzug unrenoviert übergeben wurde, ist eine Renovierungspflicht beim Auszug in der Regel unwirksam (BGH, VIII ZR 185/14).

Kleinreparaturen-Klausel

Zulässig, wenn:

  • klar definierte Gegenstände (z. B. Lichtschalter, Wasserhähne)
  • Kostenobergrenze pro Reparatur (ca. 100 €)
  • jährliche Höchstgrenze (ca. 8 % der Jahresmiete)
    Fehlt eine dieser Bedingungen → unwirksam (BGH, VIII ZR 129/91).

So gehst du vor

  1. Klausel exakt zitieren – wichtig, da Nuancen über Wirksamkeit entscheiden.
  2. Abgleich mit BGH-Urteilen:
  3. Vermieter anschreiben – Musterargument:
    „Nach der Rechtsprechung des BGH (VIII ZR 185/14) ist die vereinbarte Endrenovierungspflicht unwirksam, da die Wohnung unrenoviert übergeben wurde. Ich sehe daher keine Verpflichtung zur Renovierung.“

Wichtige BGH-Urteile im Überblick

ThemaEntscheidungAktenzeichenKernaussage
Starre FristenBGH, 23.06.2004VIII ZR 361/03Renovierungspflicht alle x Jahre ohne Rücksicht auf Zustand → unwirksam
Farbwahl / WeißpflichtBGH, 18.06.2008VIII ZR 224/07Pflicht zu „weißen Wänden“ → unwirksam, nur neutrale Farbtöne erlaubt
QuotenabgeltungBGH, 18.03.2015VIII ZR 242/13Abgeltung nach Mietdauer (Prozente) → unwirksam
Unrenovierte ÜbergabeBGH, 18.03.2015VIII ZR 185/14Keine Renovierungspflicht, wenn unrenoviert übergeben
KleinreparaturenBGH, 06.05.1992VIII ZR 129/91Nur wirksam mit klarer Begrenzung (100 € pro Reparatur / Jahreshöchstgrenze)

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