Mietminderung: Der schnelle Leitfaden (mit Checkliste & Muster)

Wann und wie du rechtssicher minderst – Fehler vermeiden, Nachweise sichern.

23.9.20253 Min Lesezeit
Inhalt

Worum geht's?

Viele Mietminderungen scheitern, weil Mieter:innen

  • den Mangel nicht beweisen können,
  • die Minderungshöhe zu hoch ansetzen,
  • oder die Anzeige an den Vermieter vergessen.

Ziel: Mit diesem Leitfaden bekommst du eine klare Struktur, um sicher und rechtssicher vorzugehen.

Voraussetzungen für Minderung

Mangel

Ein Mangel liegt vor, wenn der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt ist (§ 536 BGB).
Beispiele:

  • Heizungsausfall im Winter
  • Schimmelbefall in Wohnräumen
  • Wasserschaden, undichte Fenster
  • Lärmbelästigung durch Bauarbeiten oder Nachbarn

Anzeige & Fristsetzung

Der Mangel muss unverzüglich schriftlich angezeigt werden (§ 536c BGB).
Erst wenn der Vermieter Gelegenheit zur Beseitigung innerhalb einer Frist hatte, ist die Minderung wirksam.

Kein Selbstverschulden

Wenn der Mangel durch die Mieter:innen selbst verursacht wurde (z. B. falsches Lüften → Schimmel), besteht kein Minderungsrecht.

Höhe der Minderung

Die Höhe richtet sich nach der Beeinträchtigung und wird von Gerichten im Einzelfall entschieden. Orientieren kannst du dich an bereits entschiedenen Fällen.

Beispiele (BGH / LG / AG):

  • Totalausfall Heizung im Winter: 50–100 %
  • Schimmelbefall: 10–30 %
  • Baustellenlärm: 10–25 %
  • Ausfall Warmwasser: 10–15 %
  • Balkon nicht nutzbar: ca. 5 %

Tabelle: Häufige Mängel & Spannweiten

MangelMinderungsquote (ca.)Quelle
Heizungsausfall im Winter50–100 %AG Charlottenburg, 216 C 7/13
Schimmel in Wohnräumen10–30 %AG Stuttgart, 37 C 1506/19
Dauerhafter Baulärm10–25 %LG Osnabrück, 1 S 317/17 (Geräusch/Lärmfall, orientierend)
Warmwasserausfall10–15 %Übersicht zur Minderungs­höhe (iv-mieterschutz.de)
Aufzug defekt (obere Etagen)5–15 %Übersicht zur Minderungs­höhe (iv-mieterschutz.de)
Balkon/Terrasse nicht nutzbar5–10 %Übersicht zur Minderungs­höhe (iv-mieterschutz.de)

(Hinweis: Die Werte sind Spannweiten aus der Rechtsprechung; jeder Fall wird individuell beurteilt.)

Schritt-für-Schritt

  1. Mangel dokumentieren
    Fotos, Zeugen, Messprotokolle, Datum/Uhrzeit notieren.

  2. Vermieter schriftlich informieren
    → Formlos möglich, aber besser per Brief oder E-Mail mit Zustellnachweis.

  3. Frist setzen
    z. B. „Bitte beheben Sie den Mangel innerhalb von 7 Tagen“.

  4. Minderung ankündigen und umsetzen
    Ab dem Tag, an dem der Vermieter Kenntnis hat, kannst du mindern.
    Wichtig: Betrag korrekt berechnen (Mietzahlung entsprechend kürzen).

Mustertext (Kurzversion)

Betreff: Anzeige eines Mangels / Ankündigung Mietminderung

Sehr geehrte/r [Name Vermieter/in],

hiermit zeige ich Ihnen folgenden Mangel an:
[Beschreibung, z. B. „Die Heizung im Schlafzimmer funktioniert seit dem 10.01.2025 nicht.“]

Ich bitte um Behebung bis spätestens [Datum, Frist setzen].

Sollte der Mangel nicht fristgerecht behoben werden, mache ich von meinem Recht zur Mietminderung gemäß § 536 BGB Gebrauch und werde die Miete ab [Datum] um [x %] kürzen.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift]

Fehler vermeiden

  • Zu hohe Minderung
    → Risiko: Mietrückstand > zwei Monatsmieten = Kündigungsgrund (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
  • Keine Anzeige
    → Ohne vorherige Mitteilung an den Vermieter kein Minderungsrecht (§ 536c BGB).
  • Pauschale Tabellen ohne Prüfung
    → Immer Einzelfall beachten; Tabellen sind nur Orientierung.

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